Abschleppunternehmen

Als einer der Ersten am Unfallort … als einer der Letzten zur Vergütungserstattung?

Die Automotive Advocate unterstützt Abschleppunternehmen bei der Geltendmachung und Zahlung der Abschleppkosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Aus der Praxis ist erkennbar, dass gerade die Abschleppunternehmen häufig aus der Schadensregulierung am Längsten auf die entsprechende Entlohnung warten müssen. Die Automotive Advocate unterstützt Abschleppunternehmen und auch den Geschädigten von Beginn an und kümmert sich um eine schnelle und vollständige Regulierung.

Da mit Abschleppunternehmen häufig keine Preisvereinbarung getroffen wird, gilt nach § 632 Abs. 2 BGB und § 316 BGB die übliche Vergütung als vereinbart. Dabei ist es den Abschleppunternehmen nicht vorenthalten, auch einmal den vollen Preisrahmen auszuschöpfen, der sich häufig aus den Abfragen des Bundesverbandes ergibt. Ein Preisvergleich vor der Beauftragung eines Abschleppunternehmens ist dem Geschädigten in seiner Situation mitunter oftmals nicht möglich und nach der entsprechenden Rechtsprechung bestätigt auch nicht erforderlich. Überdies erfolgt häufig die entsprechende Beauftragung durch die hinzugezogene Polizei, sodass eine Einflussnahme des Geschädigten auf die Wahl des Abschleppunternehmen dem Grunde nach schon ausscheidet. Die Automotive Advocate unterstützt Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Automotive Advocate - der Autoanwalt

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