Geblitzt worden? Droht ein Fahrverbot? Wir helfen Ihnen!

Ihre Fachanwälte für Blitzer, Fahrverbote und Bußgeldbescheide

Blitzer Bußgeldbescheid – Jetzt Anwalt einschalten

Geblitzt worden – was nun? Wenn ein Blitzer Sie erwischt hat und Ihnen ein Bußgeldbescheid oder sogar ein Fahrverbot droht, sollten Sie unbedingt Ihren erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarbrücken einschalten. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sorgt für eine erfolgsversprechende Verteidigung.

Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen droht schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften von 26 km/h ein Fahrverbot. Gerade in 30er-Zonen kann es bereits durch kurze Unaufmerksamkeit zu einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommen, die zu einem Fahrverbot von einem Monat führen kann, wenn Sie geblitzt werden. Hierdurch droht Ihnen unter Umständen im schlimmsten Fall der Verlust des Arbeitsplatzes, mindestens jedoch der Umstieg auf den ÖPNV. In letzter Zeit werden gerade in 30er-Zonen vermehrt Blitzer oder Blitzer-Anhänger aufgestellt.

Sollte trotz aller Verteidigungsmaßnahmen eine Blitzer-Messung nicht angreifbar sein, werden wir für Sie darauf hinwirken, dass (gegen Erhöhung der Geldbuße) ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen wird oder dass Fahrverbot in einen erträglicheren Zeitraum (Urlaub) fällt.

Die Automotive Advocate ist als spezialisierte Rechtsanwalts-GmbH aufgrund Ihrer Erfahrung in der Lage, für eine optimale Verteidigung zu sorgen und u.a. in Bußgeldverfahren etwaige Fehlerquellen direkt zu erkennen – beispielhaft bei Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen sowie Abstandsmessungen.

Bußgeldbescheid erhalten? Wir helfen!

Anhörungsbogen & Bußgeldbescheid

Wenn Sie einen Anhörungsbogen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens oder sogar bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie zuerst unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, anstatt die Geldbuße einfach hinzunehmen und an die Bußgeldbehörde zu zahlen.

Wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung im Bußgeldverfahren beauftragen, bestellen wir uns bei der Bußgeldbehörde als Verteidiger, beantragen Akteneinsicht und legen ggf. Einspruch gegen einen bereits erlassenen Bußgeldbescheid ein. Sobald die Ermittlungsakte vorliegt, beraten wir Sie hinsichtlich der Verteidigungsmöglichkeiten. Ggf. beauftragen wir einen unabhängigen Sachverständigen mit der Überprüfung der Messung und/oder beantragen eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister, um Ihren aktuellen „Punktestand in Flensburg“ zu erfahren.

So sorgen wir für ein optimale Verteidigung im Bußgeldverfahren und haben auch die möglichen Folgen eines Bußgeldbescheides für Sie im Blick.

Jetzt unverbindliche Anfrage stellen

Datenschutzhinweis: Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Durch Anklicken des Button „Senden“ erklären Sie sich mit der Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung der Daten per E-Mail einverstanden. Die Übermittlung der Daten ist unverbindlich und es entsteht kein Mandatsverhältnis. Die Zustimmung zur Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung der Daten kann jederzeit von Ihrer Seite widerrufen werden.


Ihre Experten für Verkehrsrecht

David Krier

Sascha Gatzweiler

Start typing and press Enter to search

Shopping Cart