Wenn ein Bußgeldbescheid droht, Anwalt einschalten!

Eine erfolgsversprechende Verteidigung lässt sich grundsätzlich nur durchführen, wenn man sich des Beistandes eines spezialisierten Verkehrsanwaltes bedient. Aus der Erfahrung ist festzuhalten, dass man selbst immer sein schlechtester Verteidiger ist, da man sich aus subjektiver Sicht eher belastet als entlastet.

Die Automotive Advocate ist als spezialisierte Rechtsanwalts GmbH aus der Erfahrung in der Lage, etwaige Fehlerquellen direkt zu erkennen – beispielhaft das Geschwindigkeitsmessverfahren und seine Grundlagen und Voraussetzungen oder Abstandmessungen und Rotlichtüberwachungen.

Dem Laien sind behördliche Fehler, die Bescheide unwirksam machen, meistens nicht bekannt. Darüber hinaus kann der beauftragte Rechtsanwalt auch entsprechende Verhandlungen mit den Behörden führen, die beispielhaft den Führerscheinentzug oder Fahrverbote gegen Erhöhung der Geldbuße vermeiden. Als Spezialisten sind wir in folgenden Bereichen umfassend für Sie tätig:

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsverstöße
  • Fahrer unter Drogeneinfluss
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis
  • Fahrzeug- und Ladungsmängel
  • Fehlende Fahrerlaubnis
  • Halterverfahren
  • Unfallflucht
  • Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrtschreiber
  • Parkverstöße
  • Führerschein auf Probe
  • MPU

und in allen weiteren Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren des Verkehrsrechts.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
->Ihre Anfrage an uns im Bußgeldverfahren 

Mit unserem Online-Formular Bußgeldverfahren können Sie uns schnell und unverbindlich die Ihnen zugestellten Unterlagen der Ermittlungsbehörden übersenden. .

Bitte beachten Sie, dass durch die reine Übermittlung der Unterlagen zum Bußgeldverfahren kein Mandatsverhältnis entsteht, da es sich bei unserem Formular um eine unverbindliche Anfrage handelt. Eine entsprechende  Mandatierung erfolgt erst nach entsprechender Rücksprache mit Ihnen und Erteilung der von uns vorbereiteten Vollmacht für den Fall.

Im Bereich „Ihre Nachricht” können Sie uns weitergehende Informationen zu Ihrer Anfrage zu Verfügung stellen.

 

Datenschutzhinweis: Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Durch Anklicken des Button „Senden“ erklären Sie sich mit der Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung der Daten per E-Mail einverstanden. Die Übermittlung der Daten ist unverbindlich und es entsteht kein Mandatsverhältnis. Die Zustimmung zur Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung der Daten kann jederzeit von Ihrer Seite widerrufen werden.


Automotive Advocate - der Autoanwalt

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