Geblitzt? Wir helfen Ihnen!

Geschwindigkeitsüberschreitung – Rotlichtverstoß – Mobiltelefonverstoß – Unterschreitung Mindestabstand

Wenn Sie einen Anhörungsbogen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens oder sogar bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie zuerst unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, anstatt die Geldbuße einfach hinzunehmen und an die Bußgeldbehörde zu zahlen.

Häufig zahlen Betroffene im Bußgeldverfahren ohne nähere Prüfung die gegen Sie aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder einer Abstandsmessung  festgesetzte Geldbuße.

Wenden Sie sich deshalb zuerst an uns, bevor Sie zahlen!

Die Automotive Advocate Rechtsanwalts GmbH als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im gesamten Verkehrsrecht prüft nach Erhalt Ihrer Unterlagen zunächst kostenlos und unverbindlich, welche Angriffsmöglichkeiten bestehen und gibt Ihnen eine entsprechende Rückmeldung.

Wussten Sie, dass im Rahmen des Erlasses des Bußgeldbescheides an diesen bereits wesentliche inhaltliche Anforderungen geknüpft sind? Gemäß § 66 OWiG ist die Bezeichnung des Betroffenen, die Beschreibung der Tat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die jeweils angeordneten Rechtsfolgen, der Hinweis auf die Möglichkeit der Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid und die Kostenentscheidung in den Bußgeldbescheid aufzunehmen. 

Nachdem Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragt haben, nimmt die Automotive Advocate Rechtsanwalt GmbH für Sie Akteneinsicht in Ihre Bußgeldakte und prüft, ob sich hieraus bereits eine Unwirksamkeit des Bußgeldbescheides ergibt. So können bereits Zweifel an der Tatidentität bestehen, wenn der Ort der angeblichen Begehung als auch der Zeitpunkt der angeblichen Begehung nicht genau bezeichnet werden, demnach die Tat also nicht unverwechselbar eingegrenzt werden kann. Wurden Sie beispielhaft im Rahmen eines Rotlichtverstoßes geblitzt und befinden sich in der Straße mehrere Blitzer, ist eine genaue örtliche Eingrenzung zum Ort der Begehung erforderlich.

Danach besprechen wir mit Ihnen die weitere Verteidigungsstrategie (z.B. Einholung eines messtechnischen Gutachtens), damit das gegen Sie eingeleitete Verfahren eingestellt wird.

Eine Einstellung bedeutet für Sie:

  • Sie zahlen keine Geldbuße
  • Es ergeht kein Fahrverbot
  • Es werden keine Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist Folgendes zu beachten:

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften wird härter bestraft als außer Orts, weil hier die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, gerade von Fußgängern, viel höher zu bewerten ist als auf Landstraßen oder auf der Autobahn.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, aus denen ein Bußgeldbescheid angefochten werden kann: Falsche Beschilderung oder Fehler bei der Messung, eine mangelhafte Auswertung der Messung, nicht ausreichend geschulte Messbeamte, fehlende oder abgelaufene Eichprotokolle, versäumte Fristen etc.

Dennoch wird ein Großteil der erlassenen Bußgeldbescheide akzeptiert und die Geldbuße gezahlt. Gründe hierfür sind das eigene Schuldbewusstsein, fehlende Kenntnis der Verteidigungsmöglichkeiten oder die Angst vor zusätzlichen Anwaltskosten und langwierigen Gerichtsprozessen.

>>Muss ich selber gegenüber der Behörde tätig werden oder Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?<<

Nein, sobald Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragt haben, kümmern wir uns nach vorheriger Absprache mit Ihnen um alle weiteren Schritte.

Lassen Sie nichts unversucht!

Füllen Sie schnell und sicher unser Online-Formular aus und senden Sie uns so auf direktem Wege unverbindlich Ihr Anliegen zu.

Wir beraten Sie sehr gerne und helfen Ihnen bei allen Fragen zum Verkehrsrecht. Falls Sie uns eine Nachricht zukommen lassen möchten, wir Ihnen weitere Informationen zukommen lassen sollen oder Sie einen Rückruf und eventuell einen Besprechungstermin wünschen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Die Automotive Advocate mit zentralem Sitz inmitten der Landeshauptstadt Saarbrücken ist als spezialisierte Rechtsanwalts GmbH im gesamten Rechtsbereich rund ums Auto tätig.

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